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Steuerbonus für Handwerksleistungen



Der Steuerbonus für Handwerksleistungen soll nach dem Willen der Bundesregierung rückwirkend ab 1. Januar 2006 gelten.

In einem aktuellen Informations-Faltblatt informiert der ZDH über die praktische Anwendung der Vereinbarung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerksleistungen für Betriebe und ihre Kunden.

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