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Bei steigenden Energiepreisen werden energieeffiziente Gebäude immer attraktiver. Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz von Gebäuden.
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Ortsansässige Experten, die einen Energieausweis ausstellen, finden Sie hier
Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
Bis einschließlich zum 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
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