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Wird in einer Anlage gleichzeitig Wärme und Strom - also Kraft - erzeugt, so spricht man von einer Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Geschieht dies in einer kompakten Anlage und nicht in einem Heizkraftwerk, so handelt es sich dabei um ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Durch den Einsatz eines BHKWs lassen sich die CO2- Emissionen, die bei der Energieumwandlung entstehen, reduzieren und zwar bis zu 30 %. Die typischen Einsatzobjekte von BHKW zeichnen sich durch einen kontinuierlichen Wärmeverbrauch über das ganze Jahr aus.
Randbedingungen für die Auslegung von Blockheizkraftwerken:
Die Auslegung des BHKW verfolgt drei Ziele:
Es wird eine Minimierung der zur Wärme- und Stromversorgung eingesetzten Brennstoffe und damit eine Reduzierung der Schadstoffemissionen angestrebt, zugleich muss ein wirtschaftlicher Betrieb des BHKW-Systems gewährleistet werden.
Der Auslegung geht somit immer eine Wärme- und Strombedarfsberechnung für das zu versorgende Objekt voraus.
Die Abnahme und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird, ist im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKModG) geregelt.
Grundlagen, Fördermechanismus und praktische Tipps finden Sie rechts unter "zum downloaden".
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