Die Ehrentafel


Familienfreundliches Unternehmen 2008

Lokales Bündnis für Familie im Landkreis Friesland

Ehrentafel „Familienfreundliches Unternehmen“ verliehen

 

Das Lokale Bündnis für Familie im Landkreis Friesland hat auf Schloss Gödens nun erstmals die Ehrentafel „Familienfreundliches Unternehmen“ verliehen. Ausgezeichnet wurden der Traberhof (Hooksiel) und die Unternehmensgruppe Boos (Varel). Um die Auszeichnung konnten sich alle Unternehmen sowie touristische und kulturelle Einrichtungen im Landkreis bewerben, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gäste und Kunden besonders familienorientierte Angebote schaffen. Die Ehrentafel an die Preisträger überreichten die Paten der Aktion: die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer (MdB), und IHK-Präsident Dr. Karl Harms. Gemeinsam mit Frieslands Landrat Sven Ambrosy betonten sie die Bedeutung einer familienfreundlichen Arbeitswelt als Standortfaktor für Arbeitgeber, aber auch als Qualitätsmerkmal für den Tourismus. Die beiden Preisträger, so Ambrosy, seien in Friesland beispielgebend für diese beiden Facetten.

 

In der Unternehmensgruppe Boos aus Varel ist das Umfeld so inspirierend, das gleich sechs Ehen unter den Beschäftigten zustande gekommen sind – eine ungewöhnliche Messgröße für Familienfreundlichkeit! Bei Boos lässt es sich als Eltern oder Erziehungsberechtigte gut arbeiten: unter anderem zeugen flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit, per Home-Office von zu Hause zu arbeiten, Betreuung während der Schwangerschaft und verkürzte Arbeitszeit bei chronischer Überbelastung von einer familienfreundlichen Unternehmenskultur.

 

Der Traberhof ist ein typischer Familienbetrieb mit vier Mitarbeiterinnen, größtenteils in Teilzeit. Für sie bietet der Traberhof flexible Arbeitszeit, freie Tage und die Möglichkeit, die eigenen Kinder zur Arbeit mitzubringen. Als Ferien- und Reiterhof ist der Traberhof besonders für Familienurlaub geeignet. Ein Beispiel für die Familienfreundlichkeit ist der „Ziegenpeter-Service“: Ist der Urlaub gebucht und muss aufgrund von Krankheit des Kindes abgesagt werden, fallen keine Stornogebühren an – der Urlaub kann einfach verschoben werden.

 



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